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Partner Dienstleistungen Kontakt zur Gästeinformation |
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Gastgeber im
Das Steirische Weinland Hotline März - November Mo-Fr +43 (0) 664 96 300 30 8:00 - 18:00 Uhr
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Vertragsbedingungen & Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die Vertragspartner anerkennen für die in der Vereinbarung nicht gesondert geregelten Vertragspunkte die Anwendung des Partnerschaftsabkommens. § 1 Zustandekommen des Vertrages Die Partnerschaftsbestätigung wird vom Mitgliedsbetrieb unterschreiben und per Fax oder per Post weitergeleiten oder per E-Mail senden. Falls der Partnerbetrieb per Mail diese Bestätigung/Zustimmung sendet, gilt das ebenfalls als Vertragsabschluss.
§ 2 Inhalte der Partnerschaft "Das Steirische Weinland - Marketinggemeinschaft & Gästeinformation" verpflichtet sich den Mitgliedsbetrieb auf ihrem Portal bestellungsgemäß zu präsentieren, die Grunddaten jährlich, andere Daten quartalsweise zu aktualisieren. Der Mitgliedsbetrieb wird im alle zwei Jahre erscheinenden Reiseführer mit seinen Kontaktdaten angeführt. Hausprospekte und Weine/Anderes werden in der REGIOTHEK im Naturparkzentrum Grottenhof, präsentiert und zur Entnahme durch Gäste bereitgestellt. Des Weiteren werden die Angebote des Partnerbetriebes beworben (Aktionen und Aussendungen) und bei Direktanfragen von Gästen an diese weitergegeben. Jedes Weingut wird einmal in Jahr gesondert unter der Rubrik „Weine der Woche“ präsentiert. Der Mitgliedsbetrieb verpflichtet sich die für die Aktualisierungen relevanten Daten weiterzuleiten und den vereinbarten Preis laut Bestellung, Kosten pro Jahr und Zahlungskonditionen (siehe § 5) rechtzeitig zu leisten.
§ 3 Dauer des Vertrages Der Partnerschaftsvertrag zwischen "Das Steirische Weinland - Marketinggemeinschaft & Gästeinformation“ und dem Mitgliedsbetrieb ist auf Dauer abgeschlossen.
§ 4 Vertragsauflösung Der Partnerschaftsvertrag zwischen "Das Steirische Weinland - Marketinggemeinschaft & Gästeinformation“ und dem Mitgliedsbetrieb kann von beiden Vertragspartnern alle 2 Jahre widerrufen werden, und zwar bis spätestens 31. Oktober für das darauf folgende Jahre, außer es wurde schriftlich anderes vereinbart. Die Aufkündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail oder postalisches Schreiben). Bei Nichtkündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um 2 Jahre.
§ 5 Zahlungskonditionen
Der Mitgliedsbetrieb erhält
eine jährliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertssteuer, erstmalig
nach Vertragsabschluss, danach immer Ende November für das darauf
folgende Jahr. Jahresbeiträge über Der Jahresbeitrag muss entweder bis zum Zahlungsziel oder nach Teilzahlungsvereinbarung bezahlt werden.
Kontodaten: Mahnwesen: Die Mahnfristen betragen jeweils 2 Wochen. Die 2. Mahnung wird mittels Einschreiben gesendet. Für jede postalische Mahnung wird eine Gebühr von 5,- brutto verrechnet, inkl. Postspesen. Der Preis ist immer inklusive Mehrwertsteuern und allfälligen Mahnkosten zu bezahlen.
§ 6 Preiserhöhung Der Jahresbeitrag der Partnerschaftsbetriebe ist Index gesichert, das heißt es kommt genau dann zu einer Erhöhung von 10%, wenn der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 10% übersteigt. Basis ist der Verbraucherpreisindex vom Dezember 2012.
§ 7 Sonstiges Alle Preise sind in € angegeben. Gerichtsstand ist Stainz.
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